AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Tischlerei Lachmayr
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen, Leistungen, Montagen, Reparaturen und sonstigen Arbeiten der Tischlerei Lachmayr 4 Holzkunst GmbH, 5710 Kaprun Augasse 22, UID: ATU 82585016.
1.2 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn diese vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
1.4 Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser AGB.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt. Abweichungen bis zu 15 % gelten als vereinbart und berechtigen nicht zur Beanstandung.
2.3 Kostenvoranschläge sind entgeltlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
2.4 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterfertigung eines Angebots oder tatsächlichen Beginn der Arbeiten zustande.
2.5 Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss können zu Preis- und Terminänderungen führen.
2.6 Technische Änderungen, Materialänderungen oder konstruktive Anpassungen bleiben vorbehalten, sofern diese sachlich gerechtfertigt und dem Auftraggeber zumutbar sind.
3. Preise und Zusatzleistungen
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.2 Nicht im Angebot enthaltene Leistungen werden gesondert verrechnet.
3.3 Zusatzleistungen, Mehraufwand oder nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
3.4 Folgende Leistungen sind insbesondere nicht automatisch im Angebot enthalten:
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Elektroarbeiten
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Installationsarbeiten
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Malerarbeiten
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Stemmarbeiten
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Silikonarbeiten
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Entsorgungskosten
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Baustellenreinigung
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Kran- oder Hebe-Arbeiten
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Lagerkosten
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Sondertransporte
3.5 Preisänderungen aufgrund steigender Material-, Energie-, Transport- oder Lohnkosten bleiben ausdrücklich vorbehalten.
3.6 Bei Kleinaufträgen kann ein Mindestauftragswert bzw. eine Mindestpauschale verrechnet werden.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anzahlungen und Teilzahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
4.3 Bei Sonderanfertigungen oder größeren Projekten kann eine Anzahlung von bis zu 50 % verlangt werden.
4.4 Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe als vereinbart.
4.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich zum Ersatz sämtlicher Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.
4.6 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter Gegenforderungen oder Gewährleistungsansprüche zurückzuhalten.
5. Lieferung, Termine und Montage
5.1 Liefer- und Montagentermine sind unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermine vereinbart wurden.
5.2 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Materialengpässen, Lieferproblemen, Verkehrsstörungen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen verlängern die Lieferfrist angemessen.
5.3 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Montage zum vereinbarten Termin ohne Behinderung durchgeführt werden kann.
5.4 Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten oder Montageunterbrechungen, die nicht vom Auftragnehmer verursacht wurden, werden gesondert verrechnet.
5.5 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Zufahrten, Räume und Arbeitsbereiche frei zugänglich sind.
5.6 Für Schäden an nicht freigeräumten oder nicht ausreichend geschützten Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
5.7 Bei Selbstabholung geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Auftraggeber über.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber hat alle erforderlichen Informationen, Maße, Genehmigungen und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen.
6.2 Strom-, Wasser- und gegebenenfalls Heizanschlüsse sind kostenlos zur Verfügung zu stellen.
6.3 Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit von selbst bereitgestellten Maßen, Plänen oder Zeichnungen.
6.4 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen entsprechend.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.
7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
7.3 Eine Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung vor vollständiger Bezahlung ist unzulässig.
7.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren.
8. Gewährleistung
8.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
8.2 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Übergabe schriftlich anzuzeigen.
8.3 Holz ist ein Naturprodukt. Unterschiede in Struktur, Farbe, Maserung, Ästen, Harzaustritten oder geringfügige Maßänderungen stellen keinen Mangel dar.
8.4 Für Schäden aufgrund unsachgemäßer Nutzung, mangelnder Pflege, Feuchtigkeit, falscher Raumtemperatur oder natürlicher Abnutzung wird keine Haftung übernommen.
8.5 Geringfügige technisch oder handwerklich unvermeidbare Abweichungen gelten als vertragsgemäß.
8.6 Gewährleistungsansprüche berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten Rechnungsbetrages.
9. Haftung und Schadenersatz
9.1 Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
9.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
9.3 Für Schäden durch ungeeignete bauliche Voraussetzungen oder versteckte Mängel am Montageort wird keine Haftung übernommen.
9.4 Die Haftung ist der Höhe nach mit dem jeweiligen Auftragswert begrenzt.
10. Rücktritt vom Vertrag und Stornierung
10.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
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vereinbarte Zahlungen nicht geleistet werden,
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der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungspflichten verletzt,
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die Durchführung des Auftrags unmöglich oder unzumutbar wird.
10.2 Bei Stornierung durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, bereits erbrachte Leistungen, Planungs-Arbeiten, bestellte Materialien sowie entstandene Aufwendungen vollständig zu verrechnen.
10.3 Zusätzlich gelten folgende pauschale Stornogebühren als vereinbart:
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nach Auftragserteilung: 30 % der Auftragssumme
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ab Produktionsbeginn: 60 % der Auftragssumme
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nach Fertigungsbeginn individueller Sonderanfertigungen: 90 % der Auftragssumme
10.4 Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich das Recht vor, darüber hinausgehende tatsächlich entstandene Kosten und Schäden geltend zu machen.
10.5 Bereits bestellte Sonderanfertigungen, individuell produzierte Möbel, Maßanfertigungen oder speziell beschaffte Materialien sind jedenfalls vollständig zu bezahlen.
11. Pläne, Entwürfe und Urheberrechte
11.1 Sämtliche Entwürfe, Pläne, Skizzen, Renderings, Zeichnungen und Konzepte bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
11.2 Diese dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
11.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Entwurfs-, Planungs-, Beratungs- und Visualisierungsleistungen gesonderte Planungspauschalen oder Stundenhonorare zu verrechnen, auch wenn in weiterer Folge kein Auftrag zustande kommt.
11.4 Dies gilt insbesondere für:
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Ausmessarbeiten
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Vor-Ort-Termine
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Konzeptentwicklungen
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Materialbemusterungen
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3D-Planungen
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technische Zeichnungen
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Detailplanungen
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Angebotsüberarbeitungen
-
Projektkoordination
11.5 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten Planungsleistungen jedenfalls als kostenpflichtig.
11.6 Bereits übergebene Pläne, Zeichnungen, Renderings oder Konzepte dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers weder verwendet noch an Dritte weitergegeben werden.
11.7 Bei Nichtzustandekommen eines Auftrags sind sämtliche Unterlagen auf Verlangen zurückzustellen.
12. Datenschutz und Datenverwendung
12.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes.
12.2 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass folgende personenbezogene Daten verarbeitet werden können:
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Vor- und Nachname
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Firmenbezeichnung
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Telefonnummern
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E-Mail-Adressen
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Rechnungs- und Lieferanschriften
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Projektdaten
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Termin- und Kommunikationsdaten
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Bildmaterial und Fotodokumentationen
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Zahlungs- und Rechnungsinformationen
12.3 Die Verarbeitung der Daten erfolgt insbesondere zu folgenden Zwecken:
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Erstellung und Übermittlung von Angeboten
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Vertragsabwicklung
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Terminvereinbarung und Kundenkommunikation
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Lieferung und Montage
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Rechnungslegung und Buchhaltung
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Reklamationsbearbeitung
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interne Dokumentation
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Marketing- und Werbezwecke
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Referenzdarstellungen abgeschlossener Projekte
12.4 Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass eine Kontaktaufnahme durch den Auftragnehmer auch über elektronische Kommunikationsmittel erfolgen darf, insbesondere per:
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Telefon
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E-Mail
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SMS
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WhatsApp
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sonstige Messenger-Dienste
12.5 Die Kommunikation über Messenger-Dienste wie WhatsApp kann insbesondere zur Terminvereinbarung, Projektabstimmung, Übermittlung von Fotos, Plänen, Informationen, Rechnungen oder sonstigen projektbezogenen Unterlagen erfolgen.
12.6 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei der Kommunikation über elektronische Dienste und Messenger-Anwendungen Daten auch außerhalb der Europäischen Union verarbeitet werden können und dabei Restrisiken hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit bestehen.
12.7 Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass projektbezogene Fotos, Bilder und Aufnahmen der gefertigten Arbeiten, Möbelstücke oder Montagen zu Dokumentations-, Nachweis-, Schulungs- und Werbezwecken gespeichert und verwendet werden dürfen.
12.8 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Bildmaterial abgeschlossener Projekte insbesondere auf:
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der Unternehmenswebsite,
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sozialen Medien,
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Onlineplattformen,
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Printmedien,
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Werbeeinschaltungen,
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Referenzunterlagen,
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Präsentationsunterlagen
zu veröffentlichen, sofern daraus keine sensiblen personenbezogenen Daten des Auftraggebers hervorgehen.
12.9 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos und Videos von Projekten auch während der Montage oder Fertigung angefertigt werden dürfen.
12.10 Wünscht der Auftraggeber keine Verwendung oder Veröffentlichung von Bildmaterial, ist dies dem Auftragnehmer ausdrücklich vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitzuteilen.
12.11 Der Auftragnehmer ist berechtigt, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben, sofern dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, insbesondere an:
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Lieferanten
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Subunternehmer
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Transporteure
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Steuerberater
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IT-Dienstleister
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Inkassounternehmen
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Rechtsvertreter
12.12 Sämtliche Daten werden nur solange gespeichert, wie dies zur Vertragserfüllung, aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.
12.13 Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
12.14 Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer Fotos, Pläne, Skizzen oder sonstige Unterlagen digital übermittelt, erklärt er, über die erforderlichen Rechte daran zu verfügen.
12.15 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Datenverluste, Übertragungsfehler oder Sicherheitsmängel elektronischer Kommunikationsmittel, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
13. Referenznennung
13.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen, sofern dieser nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
13.2 Firmenlogos oder Projektnamen dürfen ausschließlich im üblichen geschäftlichen Rahmen verwendet werden.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
14.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2 Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
15.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
15.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Stand: Mai 2026